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Archiv: Sonntag, 12. April 2009

Seit dem 01. Januar 2009 haben sich die Verkehrsregeln in der Slowakei deutlich geändert. Sie sehen jetzt unter anderem neue Tempolimits, eine Ganzjahres-Lichtpflicht, eine situative Winterreifen-Pflicht sowie höhere Geldbußen und Strafen vor.
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Besonders zu beachten ist die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften der Slowakei. Waren bisher 60 km/h zulässig, sind es jetzt nur noch 50 km/h. Dagegen wird das Tempolimit auf Stadtautobahnen angehoben und beträgt künftig 90 statt 80 km/h. Zu beachten ist auch die Mindestgeschwindigkeit auf Stadtautobahnen von 65 km/h. Außerhalb von Städten und Gemeinden bleibt das Tempolimit Auf Autobahnen bei 130 km/h, die Mindestgeschwindigkeit auf diesen Straßen wird von 50 auf 80 km/ heraufgesetzt. Zusätzliche Beschränkungen auf bestimmten Abschnitten werden ausgeschildert. Zu beachten ist auch, dass für die Benutzung der gebührenpflichtigen Straßen der Slowakische Republik eine an den Grenzübergängen, auf Postämtern und an einigen Tankstellen erhältliche Plakette gekauft werden muß. Diese Mautgebühr kostet in der Slowakei als Jahresvignette 600 SKK (ca. 14,30 €) und als 15-Tages-Vignette 100 SKK (ca. 2.40 €)

Seit dem Jahreswechsel ist in der Slowakei außerdem dauerhaftes Ablendlicht, das ganze Jahr über vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, muß mit einem Bussgeld von 135 Euro rechnen. Eine intessante Verkehrsregel in der Slowakei ist auch die Helmpflicht für Radfahrer außerhalb von Ortschaften sowie die etwas ungewöhnliche Vorschrift für Fussgänger, dass eine (nicht grüne) Warnweste getragen werden muß, wenn man am Strassenrand geht.
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Achtung! Aktuell warnt der ADAC vor falschen Polizisten insbesondere in der Nähe der slowakische Hauptstadt Bratislava. Autofahrern in der Slowakei wird geraten, bei Fahrzeugkontrollen besonders wachsam zu sein und sich den Dienstausweis des Polizisten zeigen zu lassen. Werden sie aufgefordert das Fahrzeug zu verlassen, sollten sie den Schlüssel nicht stecken lassen. Wer sich vom Auto entfernt, ist gut beraten, wenn er es abschließt und keine Wertsachen im Fahrzeuginneren sichtbar liegen lässt.


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