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Archiv: Montag, 22. November 2010

Ab Anfang 2011 gilt in Deutschland eine neue Passagiersteuer für Flugreisen. Als Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes gibt es ein neues Luftverkehrsteuergesetz, mit dem Abflüge von einem deutschen Flughafen aus pro Fluggast mit einer Flugsteuer besteuert werden. Die neue Passagiersteuer beträgt für Flüge innerhalb Deutschlands, in europäische Länder einschließlich Russlands und der Türkei sowie nach Tunesien, Algerien und Marokko acht Euro pro Person. Für Flüge in andere afrikanische Länder, in den Nahen Osten und nach Zentralasien wird eine Passagiersteuer von 25 Euro und in alle übrigen Länder in Höhe von 45 Euro erhoben.
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