Autofahrer, die ohne gültige Vignette auf den Schweizer Autobahnen angetroffen werden, müssen ab 1. Dezember 2011 tiefer in die Tasche greifen. Dann verdoppelt sich die Strafe für Vignettenpreller auf 200 Schweizer Franken (175 Euro) wie die Schweizer Behörden in Bern mitteilten.
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Der Mautaufkleber kostet für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht weiterhin 40 Franken und ist 14 Monate gültig – ein Kalenderjahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres. Wie der ADAC mitteilt, bekommen Mitglieder die Schweiz-Vignette für 33 Euro bei den Vertriebsstellen des Automobilclubs und im ADAC Shop. Des Weiteren kann die schweizer Autobahnvignette bei den anderen deutschen Automobilclubs, an den schweizerischen Zollämtern, Postbüros, Tankstellen und Garagen erworben werden.
Die Vignettenpflicht besteht in der Schweiz für alle Autobahnen sowie Strassen mit entsprechender Grünweißer-Beschilderung. Laut Wikipediaeintrag muss die Schwizer Autobahnvignette bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel), bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil angebracht werden. Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss; lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.