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Archiv: August 2008

Der August ist in der zweiten Hälfte angekommen. Die Ferien in den ersten Bundesländern gehen in der kommenden Woche zu Ende. Auch die großen Rückreisewellen verstopften bereits die Autobahnen. Doch was ist zu tun, wenn der Urlaub nicht so erholsam war wie gedacht? Was wenn Baustellenlärm am Urlaubsort unerträglich waren oder der Schimmel im Bad die Dusche nach einem schönen Strandtag vermieste?

Viele Urlauber fragen sich, ob sie Geld vom Reiseveranstalter zurückbekommen und wie sie vorgehen sollen. Der ADAC hat deshalb eine umfangreiche Tabelle mit den häufigsten Reisemängeln und den möglichen Minderungshöhen auf den Reisepreis herausgegeben. In dem PDF finden sich auch Verweise auf entsprechende Urteile zu Reisepreisminderungen. Die Tabelle der Reisepreisminderungen hat der ADAC auf seinen Webseiten zum Download bereitgestellt. Einen direkten Link zur Tabelle finden sie hier.

Sofern sie auch von Reisemängeln betroffen sind, sollten sie mit Fotografien und Zeugenaussagen Beweise für den Reisemangel sammeln. Diese sind wichtig, wenn sie mit einer Mängelanzeige eine Reisepreisminderung errichen wollen. Auch zum Verhalten bei Reisemängeln stellt der ADAC Informationen auf seiner Webseite zur Verfügung.

2008 10 Aug

Mautgebühren in Italien

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Italien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Wer aber in seine Urlaubsregion fährt, der wird auch ein wenig mit einigen Mautgebühren belastet. So kostet z.B eine Fahrt mit dem PKW vom Brenner nach Rom 42,50 Euro.

Grundsätzlich gibt es auf italienischen Autobahnen 5 Fahrzeugkategorien für Mautgebühren. Es wird unterschieden in die Kategorien A bis D. Dabei bedeutet die gelten die Mautkategorien für folgende Fahrzeugarten:

  • Kat. A: Motorräder, Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen.
  • Kat. B: Fahrzeuge mit nicht mehr als 3 Achsen (z. B. Campingbusse, Wohnmobile, Lkw, Reisebusse)
  • Kat. C: Fahrzeuge mit nicht mehr als 4 Achsen
  • Kat. D: Fahrzeuge mit 5 und mehr Achsen
  • Die Bezahlung der Mautgebühren in Italien kann in bar oder mit gängigen Kreditkarten bezahlt werden. Am besten eignet sich jedoch die Viacard zum Bezahlen der Mautgebühren. Die Viacard erhält man an allen Mautstationen oder auch im Vorfeld der Reise beim ADAC. Mit der Viacard spart sich das Anstellen an den langen Schlangen der Schalter mit Brzahlern. Die Viacard ist eine Prepaidkarte ung gibt es mit n Anfangsguthaben von 25 €, 50 € oder 75 €.

    Die Mautgebühren werden beim Verlassen der Autobahn erhoben. Wichtig ist dabei das richtige Einordnen in der der Zahlungsart entsprechenden Spur. Falls sie sich doch einmal falsch eingeordnet haben wenden sie nicht, sondern drücken die „ASSISTENZA“-Taste. Das Kontrollpersonal bewirkt dann die Ausgabe eines „Quittungsstreifens“, den Sie in jedem Fall abwarten und herausziehen sollten; anschließend können Sie weiterfahren und die Mautgebühren an der ächsten zur selben Gesellschaft gehörenden Station bezahlen. Beim Einfahren in die Autobahn drücken sie in Italien die rote Taste am Automaten. Sie erhalten dann anschließend die Mautkarte, mit der sie beim Ausfahren die Mautgebühren bezhalen können.

    Weitere informationen gibt es beim AVD oder auf einer kleinen privaten Internetseite.

    2008 4 Aug

    Geld sparen bei Autovermietung

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    Mit Billigfliegern kommt man heute schnell und günstig nach ganz Europa. Wer aber auch am Urlaubsort mobil sein möchte, ist in der Regel auf einen Mietwagen agewiesen.

    Wer dabei Geld sparen möchte, sollte sich gerade in der Haupturlaubssaison den Mietwagen bereits mit einer Mietwagen-Buchung von zu Hause aus beschäftigen. Viele Mietwagen-Anbieter nehmen eine Woche vor dem Anmiettermin einen höheren Preis für einen Mietwagen.

    Außerdem kann man zu Hause ganz bequem v erschiedene Anbieter für Mietwagen vergleichen. Ein Vergleich findet sie unter anderem auf folgenden Seiten:

    • www.billiger-mietwagen.de
    • www.holidayautos.de oder
    • www.autoeurope.de

    Achten sie jedoch auf den richtigen Versicherungsschutz. Für einen Urlaubs-Mietwagen empfiehlt sich auf jeden Fall ein Komplettschutz ohne Selbstbeteiligung. Das kostet zwar ein paar Euro mehr, aber dies ist besser, als wenn die Urlaubskasse mit nicht geplanten Unfallkosten belastet wird. So steht dann dem Ausflugsvergnügen am Urlaubsort nichts mehr im Wege.

    Wer schon einmal in unseren Nachbarländern kennt bestimmt auch die Unsicherheit, wenn man auf einen Kreisel zufährt.  Wer hat eigentlich Vorfahrt? Wann muß ich blinken?

    Bereits im Inland haben viele Verkehrsteilnehmer Schwierigkeiten mit den aktuellen Regeln im Kreisverkehr. Im europäischen Ausland wird dies logischerweise nicht besser. ReiseABC verschafft Ihnen einen Überblick:

    In Österreich gilt auch im Kreisel „Rechts vor links“, so dass der Einfahrende in der Regel Vorfahrt hat. Der aus dem Kreisverkehr herausfahrende muß wie in Deutschland die Richtungsänderung anzeigen.  Auch in Frankreich und Italien haben die in den Kreisverkehr einfahrenden Vorfahrt. Aber Achtung: sehr oft ändern angebrachte Verkehrsschilder, wie z.B. in Frankreich Frankreich mit dem Satz „Vous n’avez pas la priorité“ (Sie haben keine Vorfahrt), die Standardregelung.

    Dagegen haben (wie in Deutschland) in Spanien, Polen und der Schweiz die in den Kreisel einfahrenden die Vorfahrt zu gewähren. Aber auch hier gilt: Immer darauf achten, ob nicht Verkehrsschilder die Regelung wieder aufheben. Die gleiche Regelung gilt auch für Portugal.(Übrigens tolle Bilder aus Portugal gibt es unter www.sabo-picture.de . Unter anderem von Lissabon gibt es viele Schnappschüsse und auch Bilder von der Algarve.)

    Wer nähere Informationen zu den Verkehrsregeln in anderen Ländern wissen möchte, findet auf den Seiten des ADAC Rat zu den Verkehrsvorschriften im Ausland.


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