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Der August ist in der zweiten Hälfte angekommen. Die Ferien in den ersten Bundesländern gehen in der kommenden Woche zu Ende. Auch die großen Rückreisewellen verstopften bereits die Autobahnen. Doch was ist zu tun, wenn der Urlaub nicht so erholsam war wie gedacht? Was wenn Baustellenlärm am Urlaubsort unerträglich waren oder der Schimmel im Bad die Dusche nach einem schönen Strandtag vermieste?

Viele Urlauber fragen sich, ob sie Geld vom Reiseveranstalter zurückbekommen und wie sie vorgehen sollen. Der ADAC hat deshalb eine umfangreiche Tabelle mit den häufigsten Reisemängeln und den möglichen Minderungshöhen auf den Reisepreis herausgegeben. In dem PDF finden sich auch Verweise auf entsprechende Urteile zu Reisepreisminderungen. Die Tabelle der Reisepreisminderungen hat der ADAC auf seinen Webseiten zum Download bereitgestellt. Einen direkten Link zur Tabelle finden sie hier.

Sofern sie auch von Reisemängeln betroffen sind, sollten sie mit Fotografien und Zeugenaussagen Beweise für den Reisemangel sammeln. Diese sind wichtig, wenn sie mit einer Mängelanzeige eine Reisepreisminderung errichen wollen. Auch zum Verhalten bei Reisemängeln stellt der ADAC Informationen auf seiner Webseite zur Verfügung.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Freitag, 15. August 2008 und wurde abgelegt unter "Allgemein". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

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