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Welche Risiken deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab?

Sofern der Reisekunde eine gebuchte Reise nicht antreten kann deckt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung ab. In den meisten Fällen wird im Versicherungsvertrag ein Eigenanteil des Kunden von 20% des entstanden Schadens vereinbart.
Übrigens tritt die Versicherung auch dann ein, wenn der Kunde die Reise erst verspätet antreten kann. Die dabei entstehenden Mehrkosten deckt die Reiserücktrittsversicherung bis zur Höhe der Stornierungskosten für die Reise ab.

Welche Gründe müssenvorliegen, damit die Reiserücktrittsversicherung eintritt?

Damit die Reiserücktrittsversicherung auszahlt müssen „wichtige Gründe“ wie z.B. Tod, plötzlichen schweren Erkrankungen und Unfallverletzungen auch eine Schwangerschaft des Versicherten, des Mitreisenden oder eines nahen Verwandten vorliegen. Auch eine Arbeitslosigkeit kann unter Umständen ein wichtiger Grund für das Eintreten der Reisrücktrittsversicherung sein.  Unser Tip: Fragen Sie beim Versicherungsunternehmen nach und/oder lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau durch, wann die Reiseversicherung eintritt.

Welche Pflichten habe ich als Reisender und Versicherungsnehmer?

1. Als Kunde ist man verpflichtet der Versicherung die Gründe für den Reiserücktritt nachzuweisen also z.B. eine ärztliches Attest vorzulegen.

2. Der Schaden  ist vom Versicherten so gering wie möglich zu halten. So muss z.B. die Reise unmittelbar nach Eintreten des Rücktrittsgrundes storniert werden, damit die Stornierungskosten gering gehalten werden.

Verletzen Sie als Versicherter diese Pflichten durch eigene Schuld, kann es sein, dass die Reisrücktrittsversicherung nicht auszahlt.

uß ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Ein klares nein! Als Kunde müssen Sie keine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Aber Achtung!! Viele Reisebüros im Internet belegen das Häkchen bei der Reiserücktrittsversicherung bereits vor. Es besteht jedoch keine Verpflichtung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Tip: Bevor Sie die Reiserücktrittsversicherung beim Reisebüro abschließen schauen Sie im Internet doch einfach mal nach weiteren günstigen Reiseversicherungen.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Montag, 3. März 2008 und wurde abgelegt unter "Allgemein". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

2 Kommentare

  1. Quatschblog.de:

    Reisekrankenversicherung – Krank werden im Ausland…

    Die Bedingungen bei Reisekrankenversicherung sind bei vielen Reisekranken-Versicherer verbessert worden. Es können sich aber Menschen mit einer Vorerkrankung nicht blindlings auf den Schutz verlassen. Wenn man sich z.B. zuhause eine Nebenhö…

  2. Die wichtigsten Versicherungen für die Reise:

    […] auch für den Ernstfall im Urlaub abschließen. An erster Stelle ist dabei eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung angezeigt. Denn sollte man, aus welchen Gründen auch immer, die Reise stornieren müssen, […]

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